Klarna ist kein einzelnes Zahlungsverfahren, sondern ein Bündel. Hinter dem Namen steht die schwedische Klarna Bank AB, ein lizenziertes Kreditinstitut, das im deutschen Handel in drei Ausprägungen auftritt: als Sofortüberweisung, als Kauf auf Rechnung und als Ratenkauf. Wer „Casino mit Klarna“ sucht, meint fast immer die erste Variante — und stößt im Zahlungsvorgang trotzdem auf die anderen beiden.
Die Sofortüberweisung ist eine Überweisung, die Klarna im Namen des Zahlenden anstößt. Man wählt seine Bank, meldet sich mit den eigenen Zugangsdaten an und bestätigt den Auftrag mit dem gewohnten zweiten Faktor. Der Betrag verlässt sofort das Girokonto, der Empfänger bekommt unmittelbar eine Bestätigung. Es entsteht kein Kredit und keine neue Kartennummer. Genau das macht den Weg im Zahlungsalltag beliebt: Er nutzt das Konto, das ohnehin da ist.
Der Kauf auf Rechnung funktioniert umgekehrt. Klarna zahlt zuerst, der Kunde später innerhalb einer Frist. Das ist ein Kreditgeschäft; entsprechend steht am Anfang eine Bonitätsprüfung, und am Ende steht eine Forderung, die per Überweisung oder Lastschrift beglichen wird. Der Ratenkauf verlängert dasselbe Prinzip über mehrere Monate. Für Alltagseinkäufe mag das bequem sein. Im Zusammenhang mit Glücksspiel bedeutet es, mit Geld zu spielen, das noch nicht auf dem eigenen Konto war — ein anderes Risiko als eine Sofortüberweisung, auch wenn beide Wege denselben Markennamen tragen.
Ob ein bestimmter Anbieter Klarna anbietet, hängt nicht am Wunsch des Spielers, sondern an der Freigabe der Branche durch den Zahlungsdienstleister und an der Marktzulassung. Deshalb ist die Zahlartenliste im Kassenbereich die einzige belastbare Auskunft — nicht ein Logo auf einer Vergleichsseite und auch nicht diese Seite.
Am deutschen Rahmen ändert die Zahlart ohnehin nichts. Die Identität wird vor der ersten Einzahlung geprüft, nicht erst vor der Auszahlung. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat zählt Beträge zusammen, gleich über welchen Weg sie eingezahlt wurden. Und das Zahlkonto muss auf den Namen des Kontoinhabers laufen: Einzahlungen von fremden Konten führen bei der Auszahlungsprüfung regelmäßig zu Rückfragen.